Bruststraffung – eine Frage der Form
Was ist eine Bruststraffung?
Vereinfacht ausgedrückt geht es bei der Bruststraffung, fachsprachlich als Mastopexie bezeichnet, darum, erschlaffte, asymmetrische oder herabhängende Brüste in eine gewünschte Form zu bringen. Dies wird über einen operativen Eingriff unter Vollnarkose erreicht, bei dem unter anderem überschüssige Haut und Gewebe entfernt werden. Der Eingriff kann mithilfe unterschiedlicher Operationstechniken durchgeführt werden. Diese Techniken unterscheiden sich zum Beispiel in der Art und Position der gesetzten Schnitte.
Da die Bruststraffung in den meisten Fällen eine rein ästhetische Behandlung ist – das heißt, es besteht keine medizinische Notwendigkeit – müssen die Kosten dafür in der Regel selbst übernommen werden. Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn beispielsweise aufgrund von starken Rückenschmerzen Brüste verkleinert und in diesem Kontext gestrafft werden müssen, übernehmen einige Krankenkassen die Kosten.
Wobei kann eine Bruststraffung helfen?
Auch wenn es sich bei einer Bruststraffung um eine ästhetische Maßnahme handelt, heißt das nicht, dass damit nicht ein Leidensdruck gemindert wird. Viele Frauen, die eine Mastopexie in Anspruch nehmen, leiden unter dem optischen Eindruck ihrer Brüste und dadurch oftmals auch unter einem geminderten Selbstwertgefühl. Für diese Patientinnen ist die Bruststraffung keine bloße Frage des Aussehens, sondern des Wohlbefindens.
Faktoren, die zur Erschlaffung der Brust führen, gibt es viele: den natürlichen Alterungsprozess, hormonelle Umstellungen, genetische Veranlagung, starke Gewichtszunahme und -abnahme oder auch Schwangerschaft und Stillzeit. All das kann dazu beitragen, dass das Bindegewebe an Elastizität und Spannkraft verliert und dadurch die gewünschte Brustform nicht mehr aufrechterhalten kann. Dann ist die Bruststraffung eine mögliche Maßnahme.
Bruststraffung – Beratung als ersten Schritt
Überaus wichtig vor einer Bruststraffung ist die Beratung durch eine erfahrene Ärztin bzw. einen erfahrenden Arzt, denn es gibt einiges zu beachten und zu wissen. Nachfolgend einige Beispiele:
1. Wie können die Brüste nach der Bruststraffung aussehen?
In erster Linie richtet sich die Behandlung nach dem optischen Ergebnis, das die Patientin wünscht, aber nicht alles ist möglich oder sinnvoll. Die körperlichen Voraussetzungen müssen berücksichtigt werden und können die Behandlungsmöglichkeiten einschränken. Deshalb sollten Ärztin und Patientin sich im Vorhinein über das zu erwartende bzw. mögliche Ergebnis der Bruststraffung austauschen, damit von Anfang an klar ist, was die Behandlung bringen kann. Hier kann auch geklärt werden, ob die Bruststraffung mit einer Brustverkleinerung oder -vergrößerung verbunden werden kann oder sollte.
2. Welche Risiken gibt es und wie lange dauert die Genesung?
Die Aufklärung zur Behandlung selbst sollte umfassend sein, damit Patientinnen voll informiert sind und auf dieser Basis entscheiden können, ob und welche Form der Behandlung sie wünschen. Eine Sache, die für Patientinnen je nach Art und Umfang der Bruststraffung beispielsweise eine Rolle spielen kann, ist die Stillfähigkeit. Diese kann in manchen Fällen beeinträchtigt werden. Auch müssen sich Patientinnen auf eine Genesungsphase von mehreren Wochen einstellen und verstehen, wie der Heilungsprozess vonstatten geht. Dies und mehr sollte ausführlich besprochen werden.
3. Welche Operationstechnik ist die richtige für die Patientin?
Ein Grund, warum die Expertise der behandelnden Ärztin bzw. des behandelnden Arztes entscheidend ist, ist die Anzahl der möglichen Operationstechniken, die alle ihre eigenen Vor- und Nachteile haben. Die Auswahl der passenden Operationsmethode ergibt sich aus verschiedenen Faktoren wie den körperlichen Voraussetzungen der Patientin, der späteren Wunschform, der Menge an Haut und Gewebe, die entfernt oder hinzugefügt werden soll, und vielem mehr. Ein erfahrener Arzt bzw. eine erfahrene Ärztin sollte hier nicht nur die richtige Wahl treffen, sondern auch ausführlich dazu aufklären können.
Mehr Informationen zur Bruststraffung finden Sie hier.
Qualitätsmerkmal für Ärztinnen/Ärzte im Bereich Bruststraffung
Die Bezeichnung „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ verweist auf eine mindestens sechsjährige Ausbildung mit erfolgreicher Prüfung – im Anschluss an das Medizinstudium – in eben diesem Fachbereich. Andere Bezeichnungen wie „Schönheitschirurg“ sind keine geschützten Berufsbezeichnungen und können von jedem Arzt geführt werden – auch ohne entsprechende Weiterbildungen.
Privatpraxis Dr. Nina Ofer-Morsey
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